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   BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 197/95   

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https://dejure.org/1998,3312
BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 197/95 (https://dejure.org/1998,3312)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 8 AZR 197/95 (https://dejure.org/1998,3312)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 197/95 (https://dejure.org/1998,3312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Soziale Rechtfertigung auf Grund dringender betrieblicher Erfordernisse - Vorliegen eines Teilbetriebsübergangs - Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102; BGB § 613a; KSchG § 1
    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung bei Funktionsnachfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 197/95
    Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gem. § 613a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (Senatsurteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 -zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine solche stellt jedoch keinen Betriebsübergang dar (Senatsurteil vom 13. November 1997, a.a.O., m.w.N.).

    Zwar kann in Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, die Übernahme einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern einen rechtsgeschäftlichen Betriebs- oder Teilbetriebsübergang darstellen (vgl. Senatsurteile vom 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB; vom 13. November 1997, a.a.O.).

    Die gekündigten Arbeitnehmer hätten dann ggf. einen Anspruch gegen den Auftragnehmer, zu unveränderten Arbeitsbedingungen unter Wahrung des Besitzstands eingestellt zu werden (Senatsurteil vom 13. November 1997, a.a.O.).

  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 197/95
    C-392/92 - ("Christel Schmidt") nunmehr auch den Übergang einer von einem Unternehmen bisher selbst geleiteten Dienstleistungseinrichtung auf ein drittes Unternehmen umfasse.
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 197/95
    Dabei ist ausschließlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung, also bei Zugang der Kündigung abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 197/95
    Zwar kann in Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, die Übernahme einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern einen rechtsgeschäftlichen Betriebs- oder Teilbetriebsübergang darstellen (vgl. Senatsurteile vom 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB; vom 13. November 1997, a.a.O.).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 197/95
    Der Betriebsübergang muß der Beweggrund für die Kündigung gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - AP Nr. 34 zu § 613a BGB).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 2 Sa 79/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung nach Betriebsübernahme

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 197/95
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. November 1994 - 2 Sa 79/94 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) keinen Betriebsübergang dar ( BAG vom 13.11.1997 - 8 AZR 82/95 , ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 156/95 , ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 22.01.1998 - 8 ABR 83/96, = ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 22.01.1998 - 8 AZR 197/95 , = ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 22.01.1998 - 8 AZR 623/96 , = ZAP ERW 1998, 142, mit gemeinsamer Anm. von Berscheid).
  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    Es darf nämlich nicht außer Acht gelassen werden, daß ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613a Abs. 4 BGB führen kann, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 197/95, ZAP ERW 1998, 141 ; BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 295/95, NZA 1998, 251 = ZIP 1998, 167 ; BAG v. 03.09.1998 - 8 AZR 306/97, MDR 1999, 1351 = NJW 1999, 1351 = NZA 1999, 147; BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 306/98, NZA 1999, 706 = ZInsO 1999, 483 = ZIP 1999, 1223 ).
  • LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Ebensowenig wie der Verlust eines Auftrags an einen Mitbewerber für sich genommen einen Übergang darstellt, bewirkt die Fremdvergabe von Arbeiten als solche einen Betriebsübergang (BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 197/95, ZAP ERW 1998, 141 ).
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